Fragen zum Leistungsnachweis 2012
Themen: Digitalfunk, Rettungsgeräte, Löschfahrzeuge, Gefahren der Einsatzstelle, Erkrankung, Angst, Panik
1. Definieren Sie den Begriff Erkrankungen
a) Erkrankung bedeutet, ein Leben unter unnormalen Bedingungen,
die das Wohlbefinden des körperlichen, seelischen und sozialen
Gleichgewichtes beinhalten.
b) Erkrankung bedeutet, ein Leben unter normalen Bedingungen,
die das Wohlbefinden des körperlichen, seelichen und sozialen
Gleichgewichtes beinhalten.
c) Erkrankung bedeutet, dass ein Wohlbefinden des körperlichen,
seelischen und sozialen Gleichgewichtes unter normalen Bedingungen
herrscht.
RauchmelderRauchmelder in Wohnungen sollen in NRW zur Pflicht werden !
Das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr und das Ministerium für Inneres und Kommunales teilen mit: Diese Landesregierung will den Einbau von Rauchmeldern in Wohnungen zur Verpflichtung machen. Das teilte Bauminister Harry K. Voigtsberger am Donnerstag mit. Bei der anstehenden Novellierung der Landesbauordnung solle auch eine Verpflichtung zum Einbau von Rauchmeldern eingefügt werden. Dabei sollen Mieter oder selbstnutzende Eigentümer für die Installation und Wartung verantwortlich sein. Geplant ist, die Novelle im Herbst vorzulegen. "Rauchwarnmelder gehören in jede Wohnung. Trotz zahlreicher Aufklärungskampagnen verfügen aber immer noch viele Wohnungen nicht über diese potenziellen Lebensretter. Das wollen wir mit einer Verpflichtung ändern", sagte der Minister. Zehn Bundesländer haben entsprechende Regelungen bereits in ihre Landesbauordnung aufgenommen. Über das Pro und Contra einer Rauchmelderpflicht und Möglichkeiten ihrer Ausgestaltung haben Bau- und Innenministerium intensive Gespräche mit Sachverständigen geführt. "Eine gesetzliche Regelung wird niemanden überfordern. Wer sein Haus oder seine Wohnung schon funktionsfähigen Rauchmeldern ausgestattet hat, soll diese selbstverständlich weiter nutzen können. Und natürlich wird es Übergangsfristen geben. Wir wollen nicht mehr Bürokratie, sondern mehr Sicherheit", betonte Voigtsberger. Innenminister Railf Jäger ergänzte: "Der aktuelle Fall in Aachen hat gezeigt, dass es bei einem Wohnungsbrand auf jede Sekunde ankommt. Wenn die Bewohner rechtzeitig gewarnt werden, können sie sich und andere retten. Zu der gesetzlichen Regelung muss daher auch die Überzeugung kommen, welchen unschätzbaren Nutzen Rauchmelder bringen. Ich begrüße es, dass der Landesverband der Feuerwehren in Nordrhein-Westfalen dabei seine Unterstützung angeboten hat". Rauchmelder können Leben retten. Deshalb gehören sie in jede Wohnung, und zwar mindestens in Schlafzimmer, Kinderzimmer und Flure. Mit ihrem durchdringenden Alarm weisen sie frühzeitig auf Brände hin - rechtzeitig genug, damit die Bewohner sich vor den Gefahren der tödlichen Rauchgase in Sicherheit bringen können. Tipps für eine sichere Weihnachtszeit - Kerzen und Kinder nicht alleine lassen
In der Advents- und Weihnachtszeit erhellen Millionen von Kerzen und Lichtern die deutschen Wohnzimmer und sorgen für festliche Stimmung. Doch die weihnachtliche Idylle kann sich in wenigen Sekunden in einen Albtraum verwandeln: Eine umgefallene Kerze vom Weihnachtsgedeck, heruntertropfendes Wachs vom Adventskranz oder ein Kurzschluss in der Lichterkette des Christbaums können verheerende Folgen nach sich ziehen. „In der Weihnachtszeit steigt das Risiko von Wohnungsbränden überproportional an.“ Besonders für Kinder ist der Lichterglanz eine große Versuchung und Gefahr. „Eltern dürfen ihre Kinder nie mit brennenden Kerzen alleine lassen“, rät der Kreisfeuerwehrverband Neuss mit dem Kreisbrandmeister Norbert Lange und seinem Stellvertreter im Amt Stefan Meuter.
Neue Atemschutzgeräteträger für die Feuerwehren im Kreis Neuss und Auszeichnung eines Ausbilders
(Bild: AGT Lehrgang 3-2011 unter Atemschutz) Seit über 25 Jahren begleitet Heinz Buchkremer als Kreisausbilder die Ausbildung junger Atemschutzgeräteträger. Innerhalb von drei Lehrgängen jährlich werden jeweils 20 Feuerwehrmänner fit für die Arbeit unter Atemschutzgeräten gemacht. Heinz Buchkremer ist Hauptbrandmeister bei der Feuerwehr Neuss und arbeitet dort im Vorbeugenden Brandschutz. Über die Jahre sind durch den alt gedienten Ausbilder ca. 1.400 Feuerwehrleute des Kreises in der Praxis und Theorie des Atemschutzes ausgebildet worden. Auch Kreisbrandmeister Norbert Lange erinnert sich an seine damalige Ausbildung bei Heinz Buchkremer. Zu seinem Abschied als Kreisausbilder verlieh er ihm gemeinsam mit dem Kreisfeuerwehrverbandsvorsitzenden Herbert Palmen jetzt die silbernen Ehrennadel des Kreisfeuerwehrverbandes Neuss und erinnert sich in seiner Laudatio : „Die in diesem Lehrgang vermittelten Grundlagen sind wichtig für einen sicheren Einsatz unter schwersten Bedingungen. Das wurde mir damals genau so vermittelt, wie ihr es jetzt erlernt habt.“
Höhere Qualität bei Rauchwarnmeldern mit "Q"Einheitliche Kennzeichnung von Rauchwarnmeldern mit zuverlässiger Funktionsbereitschaft von mindestens zehn Jahren Zur besseren Verbraucherinformation gibt es daher jetzt das neue "Q" : ein unabhängiges Qualitätszeichen, das für Rauchwarnmelder mit erweiterter Qualitätsprüfung steht. Folgende Leistungsmerkmale sind ausschlaggebend:
Grundlage für das "Q" ist die Erfüllung der erhöhten Anforderungen aus der neuen vfdb-Richtlinie 14601. Die Prüfungen werden von notifizierten Prüfinstituten wie Vds Schadenverhütung und Kriwan Testzentrum durchgeführt. Das neue "Q" ersetzt keinesfalls die EN 14604, sondern ergänzt sie im Bezug auf Kriterien, die aufgrund der EN 14604 nicht gefordert werden, auf die sich also die CE-Kennzeichnung nicht bezieht.Beratern und Verbrauchern, die Wert auf besondere Qualität und Zuverlässigkeit legen, bietet es eine verlässliche Entscheidungshilfe. "Endlich werden die mindestens zehn Jahre Lebensdauer nicht nur für die Batterie, sondern auch für den Rauchwarnmelder selbst geprüft und belegt", erläuterte Christian Rudolph, Vorsitzender des Forums Brandrauchprävention in der vfdb. Der Vizepräsident des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV), Bernd Pawelke, erklärte den Nutzen für die Verbraucher: "Das neue "Q" bietet eine unabhängige und einheitliche Kennzeichnung von Qualitätsmeldern zur Orientierung am Markt. Brandschützer, Dienstleister und Berater haben zudem Antworten auf Verbraucherfragen, wenn es um die qualitative Unterscheidung von Rauchwarnmeldern geht." Hintergrund Seit 2008 dürfen zwar nur noch Rauchwarnmelder auf den Markt gebracht werden, die nach EN 14604 geprüft sind und entsprechend mit CE-Kennzeichnung mkl. Zertifikatsnummer und der Angabe "EN 14604" versehen sind. Allerdings beinhaltet diese CE-Kennzeichnung keine qualitative Aussage, sonden nur, dass das derart gekennzeichnete Produkt im Europäischen Binnenmarkt legal gehandelt werden darf. Das neue "Q" wie Qualität Rauchwarnmelder mit dem "Q" sind für einen Langzeiteinsatz durch folgende Leistungsmerkmale besonders geeignet: 1) Geprüfte Langlebigkeit und Reduktion von Falschalarmen durch
2) Erhöhte Stabilität
3) Fest eingebaute 10-Jahresbatterie
MitgliederwerbungMitgliederwerbung !
![]() |





